Prozessregister Sachsen
Am 12. Dezember 2006 wurde die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt - besser bekannt als EU-Dienstleistungsrichtlinie kurz: EU-DLR - verabschiedet. Ihre Bestimmungen mussten bis zum 28.12.2009 von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Für diese Zwecke wurde im Freistaat Sachsen ein Verfahrensauskunftssystem eingerichtet, das den Kern des sächsischen Informationsportals für die Belange der EU-DLR ausmacht. Hier stehen für alle relevanten Verwaltungsverfahren Referenzinformationen zur Verfügung, die durch jede zuständige Behörde an die lokalen Gegebenheiten angepasst werden. Die Informationseingabe dafür ist an zwei Stellen erforderlich. In der Basiskomponente Amt24 werden die Kontaktdaten der zuständigen Behörden eingegeben und in der Komponente Prozessregister sind die weiteren Pflichtmerkmale je Verwaltungsverfahren/ Formalität einzugeben. Eine ausführliche Beschreibung dazu finden Sie unter den Dokumenten am rechten Rand dieser Seite zum herunterladen.