Rechtsgrundlagen
Gesetze, Verordnungen, Vorschriften
Die aktuellen gesetzlichen Grundlagen des elektronischen Meldewesens gliedern sich in bundesweit einheitlich geltende Regelungen und landesspezifische Rechtsgrundlagen des Freistaates Sachsen.
Bundesweite Festlegungen sind unter anderem:
- Bundesmeldegesetz (BMG)
- Erste Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (1. BMeldDÜV)
- Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (2. BMeldDÜV)
Die aktuellen Fassungen dieser Vorschriften finden Sie im Internet unter:
https://www.gesetze-im-internet.de
Für den Freisaat Sachsen geltende Rechtsvorschriften sind unter anderem:
- Sächsisches Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes (SächsAGBMG)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Sächsischen Meldegesetzes (Sächsische Meldeverordnung – SächsMeldVO)
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die elektronische Datenübermittlung zwischen den Meldebehörden (VwV elektronische Datenübermittlung)
Diese und weitere landesrechtlichen Vorschriften finden Sie im Internet unter:
https://www.recht.sachsen.de