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Rechtsgrundlagen

Gesetze, Verordnungen, Vorschriften

Die aktuellen gesetzlichen Grundlagen des elektronischen Meldewesens gliedern sich in bundesweit einheitlich geltende Regelungen und landesspezifische Rechtsgrundlagen des Freistaates Sachsen.

Bundesweite Festlegungen sind unter anderem:

  • Bundesmeldegesetz (BMG)
  • Erste Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (1. BMeldDÜV)
  • Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (2. BMeldDÜV)

Die aktuellen Fassungen dieser Vorschriften finden Sie im Internet unter:
https://www.gesetze-im-internet.de

Für den Freisaat Sachsen geltende Rechtsvorschriften sind unter anderem:

  • Sächsisches Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes (SächsAGBMG)
  • Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Sächsischen Meldegesetzes (Sächsische Meldeverordnung – SächsMeldVO)
  • Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die elektronische Datenübermittlung zwischen den Meldebehörden  (VwV elektronische Datenübermittlung)

Diese und weitere landesrechtlichen Vorschriften finden Sie im Internet unter:
https://www.recht.sachsen.de

Hinweis: Die Kürzel der Rechtsgrundlagen können ohne Klammern zum Suchen auf den verlinkten Rechtsquellen verwendet werden.
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